Airbnb

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Airbnb und Steuern

In einer Pressemitteilung vom 02.09.2020 hat die Steueraufsicht Hamburg erklärt, einen Datensatz von Airbnb zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten zu haben. Die Finanzverwaltung vermutet, dass nicht alle Personen, die ihren Wohnraum über Airbnb vermieten, diese Vermietungen auch in ihren Steuererklärungen deklariert haben.

Dies dürfte Anlass für alle Vermieter geben, sich nochmal mit Ihren Steuererklärungen der letzten Jahre zu beschäftigen und diese auf ihre inhaltliche Vollständigkeit zu überprüfen.

Sollte festgestellt werden, dass Vermietungseinnahmen von Airbnb gegenüber dem Finanzamt „vergessen“ wurden, sollte schnellstens der Kontakt zu einem auf Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater gesucht und das weitere Vorgehen besprochen werden.

Insbesondere sollte erörtert werden, ob eine strafrechtliche Selbstanzeige noch möglich ist oder ob die Tat als entdeckt im Sinne des § 371 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) anzusehen ist. Dies kann nur im Einzelfall mit Sicherheit beurteilt werden.