
Axie Infinity hat in kurzer Zeit die Aufmerksamkeit vieler Investoren auf sich gezogen. Laut cryptoslam.io liegt das Handelsvolumen von Axie Infinity im 30-Tage-Ranking auf Platz 1 mit 788.723.170 $ und befindet sich damit noch vor den bekannten NFT-Collections wie den CryptoPunks, Art Blocks, Bored Ape YC und Mutant Ape YC.
Axie Infinity ist ein von Pokémon inspiriertes Universum, in dem jeder durch geschicktes Gameplay und Beiträge zum Ökosystem Token verdienen kann. Die Spieler können kämpfen, sammeln, aufziehen und ein landbasiertes Königreich für ihre Tiere (Axies) errichten. Der Hauptunterschied nach dem Whitepaper zwischen Axie und einem traditionellen Spiel besteht darin, dass die Blockchain-Ökonomie genutzt wird, um Spieler für ihre Beiträge zum Ökosystem zu belohnen. Dieses neue Spielmodell wird als „play to earn“ bezeichnet.
Smooth Love Potion (SLP) ist ein unbegrenzter Utility-Token, der im Spiel verwendet werden kann, um neue Axies zu züchten. Der Token kann entweder durch das Spielen von Axie Infinity verdient und über Uniswap gehandelt werden.
Verdienstmöglichkeiten ergeben sich u.a. :
- das Bestreiten von PVP-Kämpfen, um Ranglistenpreise in Form von SLP zu gewinnen
- das Züchten von Axies und sie auf dem Marktplatz verkaufen
- das Sammeln und Spekulieren auf seltene Axies wie Mystiker und Origins
- das Farming für die Tränke, die für die Zucht von Axies benötigt werden
Steuerliche Wertung:
Allgemein bekannt ist, dass der Entwurf des BMF-Schreiben zu den Einzelfragen derertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token technologisch leider auf dem Stand von 2018 verharrt. Der Finanzverwaltung kann insoweit kein großer Vorwurf gemacht werden, steht dies doch pars pro toto für den digitalen Standort Deutschland (vgl. Handelsblatt Deutschland Drittletzter der G20).
Daher ist die steuerliche Bewertung im Einzelfall schwierig.
Es ist aber wohl davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung Axies als immaterielle Wirtschaftsgüter bewertet. Bei der steuerliche Bewertung ist sodann zu unterscheiden, ob diese Wirtschaftsgüter im Privatvermögen (§ 23 EStG) oder im Betriebsvermögen (§ 15 oder § 18 EStG) gehandelt werden. Dies hängt letztlich stark von dem Einzelfall ab.
Beim Bestreiten von PVP Kämpfen und dem Erzielen vom Arena Rewards in Form von SLP sowie dem Sammeln und Spekulieren dürfte wahrscheinlich noch eine Tätigkeiten im Privatvermögen angenommen werden. Damit unterliegen die Erträge der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG mit ihrem Zufusswert.
Sofern die zugeflossenen SLP im Anschluss mehr als ein Jahr gehoodlt werden, wäre der Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG einkommensteuerfrei. Private Veräußerungsgeschäfte sind nur dann steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Anders dürfte wohl das Züchten von Axies und der Verkauf auf dem Marktplatz sowie das Farming zu beurteilen sein. Je nach Einzelfall kommen gewerbliche (§ 15 EStG) oder künstlerische (§ 18 EStG) Einkünfte in Betracht, da diese Tätigkeit sich doch stark von einer privaten Vermögensverwaltung unterscheidet.
Mithin liegen die Axies im Betriebsvermögen, so dass eine steuerfreie Veräußerung nach einem Jahr (wie bei privaten Veräußerungsgeschäften) nicht möglich ist. Mithin sind die Gewinne als Betriebseinnahmen zu erfassen. Ausgaben für das Breeding (SLP etc.) können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Zu Beachten ist auch, dass die als Entgelt beim Verkauf erhaltenen SLP ebenfalls in das Betriebsvermögen zufließen. Wie bekannt ist, sind Verkäufe aus dem Betriebsvermögen stets steuerpflichtig, so dass darauf zu achten, dass Kurssteigerungen nicht im Betriebsvermögen stattfinden.
Größere Unsicherheiten liegen in der Umsatzsteuer. Konkret ist fraglich, ob der Verkauf der gezüchteten Axies eine Lieferung oder sonstige Leistung ist. Ferner ist unklar, wo der Ort der sonstigen Leistung ist. Dies hat entscheidenden Einfluss darauf, ob der Vorgang mit Umsatzsteuer zu belasten ist oder nicht.
Schließlich ist in diesen Fällen innerhalb von vier Wochen (§ 138 Abgabenordnung) eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt vorzunehmen.
Gerade bei höheren Erträgen sollte die steuerliche Situation durch einen entsprechend auf NFT und Kryptowährungen spezialisierten Berater in Betracht gezogen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens Sachverhalte mit Bezug zu Kryptowährungen, DeFi sowie NFT nunmehr konsequenter aufgreifen werden.
von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)