Steuerlicher Datenschutzantrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Steuerpflichtige und steuerliche Berater beginnen gerade erst damit, die Bedeutung und die Möglichkeiten von steuerlichen Datenschutzanträgen nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung gegenüber Finanzbehörden zu erkennen. In dem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und die dort gespeicherten personenbezogenen Daten. Mehr dazu im Steuerblog.