Steuerliches Datenschutzrecht
Das steuerliche Datenschutzrecht bietet einen kostenfreien Anspruch gegenüber jedem Finanzamt auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Mögliche Anträge wären z.B. Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten zu welchen Veranlagungszeiträumen gespeichert sind oder wie der Stand der offenen Rechtsbehelfe (Einsprüche) ist. Ferner könnte beantragt werden, eine Kopie des Steuerkontos bzw. der Steuerrückstände oder eine Kopie der Erhebungsakte zu erhalten. Insbesondere bei häufigen Umzügen könnte es sich anbieten, diese Daten bei den nun nicht mehr zuständigen Finanzämtern abzufragen, damit nichts vergessen wird. Mehr dazu im Steuerblog.
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