Krypto-Steuererklärung 2020 – Wann muss eine Steuererklärung abgegeben und welche Anlagen müssen beigefügt werden?

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Bekanntlich ist die Einkommen-Steuererklärung jedes Jahr abzugeben, wenn nicht nur Arbeitnehmereinkünfte nach § 19 Einkommensteuergesetz erzielt werden. Liegen ausschließlich inländische Arbeitnehmereinkünfte vor und betragen die übrigen Einkünfte regelmäßig nicht mehr als 410 Euro ist eine Abgabe grundsätzlich nicht erforderlich (§ 46 Absatz 2 Nr. 1 EStG). In diesen Fall kann aber eine Steuererklärung freiwillig abgegeben werden (Antragsveranlagung, § 46 Absatz 2 Nr. 8 EStG).

Werden Einkünfte nach § 23 EStG privaten Veräußerungsgeschäften oder Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG sonstige Einkünfte erzielt, ist somit genau zu prüfen, ob die Grenze von 410 Euro überschritten ist und eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung vorliegt.

Beispiel:

A erzielte im Jahr 2020 nichtselbständige Einkünfte als Arbeitnehmer nach § 19 EStG. Parallel hat er in 2020 steuerbare Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG getätigt und einen Gewinn von 650 Euro erzielt. 

A muss in diesem Fall eine Einkommen-Steuerklärung abgeben, da die Summe der Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug (d.h. ausgenommen der Arbeitnehmereinkünfte) über 410 Euro liegt.

Abwandlung:

A hat in 2019 noch einen festgestellten Verlustvortag aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 250 Euro. 

A muss in diesem Fall für 2020 keine Steuererklärung abgegeben, da der Verlust aus 2019 in Höhe von 250 Euro zunächst mit dem Gewinn aus 2020 aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 650 Euro zu verrechnen ist. Der verbleibende Betrag von 400 Euro ist unter der in § 46 Absatz 2 Nr. 1 EStG genannten Grenze von 410 Euro. 

Im Übrigen ist darauf zu achten, dass die Steuererklärung für das Jahr 2020 bis zum 31.07.2021 abzugeben. Bei Beauftragung eines Rechtsanwalt oder Steuerberaters verlängert sich die Frist bis zum 28.02.2022. Schließlich muss der Steuererklärung auch die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) beigelegt werden. In dieser Anlage sind die Trading Gewinne und Verluste anzugeben.