Steuerfalle Decentralized Finance (DeFi)

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Blockchain

Decentralized Finance (DeFi) ist derzeit in aller Munde und ein Megatrend in der Blockchain-Welt. Der Hype ist ein wenig vergleichbar mit der ICO-Zeit im Jahr 2017. Es bleibt allerdings zu hoffen, dass dieser Trend länger bleibt und stabiler ausfällt. Derzeit sieht es jedoch so aus, als ob DeFi das Zeug hat, die bisherige Welt der Finanzdienstleistungen zu disruptieren.

Im Kern steht die Möglichkeit, mit Hilfe von dezentralen Anwendungen ohne Mittler (wie eine Bank) insbesondere Kredite zu gewähren. Derzeit beliebt ist unter anderem das Lending über die Ethereum Plattform.

Genauso atemberaubend wie die möglichen Gewinnchancen, ist jedoch auch, dass in der Szene offensichtlich der Eindruck besteht, dass entsprechende Gewinne ohne die „Beteiligung“ des Finanzamtes bzw. ohne steuerliche Konsequenzen bezogen werden können. 

Einerseits könnte die Nichtangabe von erhaltenen Zinsen durch das Lending früher oder später das Finanzamt bzw. noch schlimmer die Steuerfahndung auf den Plan rufen.

Zum anderen wird häufig übersehen, dass das Lending von Kryptowährungen, wie z.B. Ethereum, zu einer Verlängerung der steuerlichen Spekulationsfrist von einem Jahr auf 10 Jahre führen könnte. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung das Lending als Nutzung der Kryptowährung zu einer Einkunftsquelle nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) ansieht. Dies hätte zur Konsequenz, dass eine steuerfreie Veräußerung der zum Lending genutzten Kryptowährung erst mit Ablauf von 10 Jahren nach Anschaffung der Kryptowährung möglich ist.

Jeder, der über DeFi „Geschäfte“ tätig, ist somit gut beraten, hin und wieder auch mal an das Finanzamt zu denken.